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   VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97   

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VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97 (https://dejure.org/1999,25365)
VG Halle, Entscheidung vom 09.11.1999 - A 2 K 2464/97 (https://dejure.org/1999,25365)
VG Halle, Entscheidung vom 09. November 1999 - A 2 K 2464/97 (https://dejure.org/1999,25365)
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Volltextveröffentlichung

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Rückbauanordnung bei ungenehmigter Änderung der Dacheindeckung eines zu einem Denkmalbereich gehörenden Gebäudes

Kurzfassungen/Presse

 
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  • OVG Berlin, 18.11.1994 - 2 B 10.92

    Denkmaleigenschaft: Muß ein Sachverständiger gehört werden?

    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Die gutachtliche Stellungnahme der Landesdenkmalbehörde kann bei der Entscheidung über die Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage oder einer Mehrheit baulicher Anlagen verwertet werden (OVG Berlin, Urt. v. 18.11.1994, 2 B 10/92; LKV 1995, 371).

    Allein die Wahrnehmung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben vermag den Verdacht mangelnder Unabhängigkeit bei der Bewertung nicht zu begründen; die Verwertbarkeit findet erst dort ihre Grenzen, wo die von der Behörde selbst erstellten gutachtlichen Äußerungen oder die von ihr herangezogenen fachwissenschaftlichen Stellungnahmen oder Veröffentlichungen für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder unzureichend sind (OVG Berlin, Urt. v. 18.11.1994, aaO).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Ein mit Widerspruch angegriffener Verwaltungsakt kann im Widerspruchsverfahren durch die Ausgangs- oder die Widerspruchsbehörde zu Lasten des Widerspruchsführers durch einen noch stärker belastenden Verwaltungsakt ersetzt oder in einen solchen Verwaltungsakt abgeändert werden, soweit nicht diese Änderung über den Gegenstand des Widerspruchsverfahrens hinausgeht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 68 Rn. 10) und das anzuwendende materielle Recht und seine Zuständigkeitsvorschriften dies nicht ausschließen (reformatio in peius; vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1982, 7 C 42.80, BVerwGE 65, 313 [319], m. w. N.; Urt. v. 29.8.1986, 7 C 51.84, NVwZ 1987, 215; Dolde, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 68 Rn. 47 ff.).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Unabhängig von der unmittelbaren oder entsprechenden Anwendung der §§ 48, 49 VwVfG kann sich auf ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Regelung nicht verschärft wird, nicht berufen, wer einen belastenden Verwaltungsakt anficht: in diesem Fall muss der Widerspruchsführer grundsätzlich auch die Verschlechterung seiner Position in Kauf nehmen und kann kein entgegenstehendes schutzwürdiges Vertrauen aufgrund dieses Bescheides bilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.4.1983, 8 C 170.81, BVerwGE 67, 129 [134]).
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Ein mit Widerspruch angegriffener Verwaltungsakt kann im Widerspruchsverfahren durch die Ausgangs- oder die Widerspruchsbehörde zu Lasten des Widerspruchsführers durch einen noch stärker belastenden Verwaltungsakt ersetzt oder in einen solchen Verwaltungsakt abgeändert werden, soweit nicht diese Änderung über den Gegenstand des Widerspruchsverfahrens hinausgeht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 68 Rn. 10) und das anzuwendende materielle Recht und seine Zuständigkeitsvorschriften dies nicht ausschließen (reformatio in peius; vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1982, 7 C 42.80, BVerwGE 65, 313 [319], m. w. N.; Urt. v. 29.8.1986, 7 C 51.84, NVwZ 1987, 215; Dolde, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 68 Rn. 47 ff.).
  • VGH Bayern, 09.08.1996 - 2 B 94.3022
    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Die im Denkmalrecht tragenden Grundsätze der Materialgerechtigkeit, der Werkgerechtigkeit und der Formgerechtigkeit verlangen regelmäßig, dass bei allen Maßnahmen an Baudenkmälern nur solche Baustoffe verwendet werden, die den bereits vorhandenen Materialien entsprechen oder mit der vorhandenen Substanz vergleichbar sind, so dass regelmäßig nur traditionelle Materialen verwendet werden dürfen (vgl. BayVGH, Urt. v. 9.8.1996 2 B 94.3022, BRS 58 Nr. 230, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1985 - 6 A 54/83
    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Auch die Frage, wann von einer erheblichen Beeinträchtigung eines Baudenkmals auszugehen ist, beantwortet sich nach dem Urteil eines Sachverständigen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 7.2.1996 1 L 3301/94, NVwZ 1996, 633; Urt. v. 5.9.1985 6 A 54/83, OVGE 39, 323 [324]).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 6544/95

    Denkmalwürdigkeit; Werksiedelung; Beeinträchtigung des Denkmals; Einbau von

    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Soweit innerhalb einer Siedlung oder eines Straßenzuges andere Gebäude Veränderungen aufweisen, die den Denkmalwert beeinträchtigen, verliert ein Ensemble oder ein Denkmalbereich seine Schutzwürdigkeit nicht schlechthin; erst wenn die Eingriffe in die Substanz so erheblich sind, dass der Kernbestand des Denkmals angegriffen ist, entfällt das an seiner Erhaltung bestehende öffentliche Interesse (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.7.1997 1 L 6544/94, BRS 59 Nr. 233, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 5 S 229/85

    Denkmalschutz; bewegliches Kulturdenkmal; keine Abwägung bei Eintragung ins

    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Die Behörde vermittelt ihr Fachwissen trotz ihrer Aufgabe, die fachspezifischen Belange zur Geltung zu bringen, regelmäßig in sachgerechter Weise; sie ist in besonderem Maße dazu berufen, sachkundige Stellungnahmen zur Schutzwürdigkeit von baulichen Anlagen abzugeben (OVG Lüneburg, Urt. v. 2.10.1987 6 A 71/86; OVGE 40, 400; Urt. v. 17.2.1987, 6 A 31/87; BRS 49 Nr. 148, VGH BW, Urt. v. 30.7.1985 5 S 229/85, NVwZ 1986, 240).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Auch die Frage, wann von einer erheblichen Beeinträchtigung eines Baudenkmals auszugehen ist, beantwortet sich nach dem Urteil eines Sachverständigen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 7.2.1996 1 L 3301/94, NVwZ 1996, 633; Urt. v. 5.9.1985 6 A 54/83, OVGE 39, 323 [324]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1987 - 6 A 71/86
    Auszug aus VG Halle, 09.11.1999 - A 2 K 2464/97
    Die Behörde vermittelt ihr Fachwissen trotz ihrer Aufgabe, die fachspezifischen Belange zur Geltung zu bringen, regelmäßig in sachgerechter Weise; sie ist in besonderem Maße dazu berufen, sachkundige Stellungnahmen zur Schutzwürdigkeit von baulichen Anlagen abzugeben (OVG Lüneburg, Urt. v. 2.10.1987 6 A 71/86; OVGE 40, 400; Urt. v. 17.2.1987, 6 A 31/87; BRS 49 Nr. 148, VGH BW, Urt. v. 30.7.1985 5 S 229/85, NVwZ 1986, 240).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.02.1989 - 6 A 31/87
  • VGH Bayern, 01.02.1996 - 26 CS 95.3969
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